Ist bei Preis­anker­über­schreitung die Doku­mentation per Sonder-PZN aus­reichend?

Aufgrund der zahlreichen Liefer­eng­pässe müssen wir bei der Abgabe häufig den ver­ordneten Preis­anker über­schreiten. Und jedes Mal über­legen wir, ob die Angabe der Sonder-PZN aus­reicht oder ob ein zusätz­licher Vermerk erforderlich ist.

Was ist korrekt?

Antwort

Bei einer Abweichung von der Abgabe­rang­folge – dazu gehört auch eine Preis­anker­über­schreitung – muss die Apotheke gemäß § 14 Rahmen­vertrag die Sonder-PZN an­geben. Im Akutfall sowie bei Pharma­zeutischen Bedenken ist zusätz­lich ein Vermerk auf dem Rezept erforderlich, bei Ab­weichungen aufgrund einer Nicht­ver­fügbar­keit ist die Sonder-PZN aus­reichend. Das heißt, in diesen Fällen ist kein zusätz­licher Vermerk verpflichtend aufzu­tragen, dennoch ist er zur besseren Nach­ver­folg­bar­keit in unseren Augen zumindest empfehlens­wert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung