Ist bei Preisankerüberschreitung die Dokumentation per Sonder-PZN ausreichend?
Aufgrund der zahlreichen Lieferengpässe müssen wir bei der Abgabe häufig den verordneten Preisanker überschreiten. Und jedes Mal überlegen wir, ob die Angabe der Sonder-PZN ausreicht oder ob ein zusätzlicher Vermerk erforderlich ist.
Was ist korrekt?
Antwort
Bei einer Abweichung von der Abgaberangfolge – dazu gehört auch eine Preisankerüberschreitung – muss die Apotheke gemäß § 14 Rahmenvertrag die Sonder-PZN angeben. Im Akutfall sowie bei Pharmazeutischen Bedenken ist zusätzlich ein Vermerk auf dem Rezept erforderlich, bei Abweichungen aufgrund einer Nichtverfügbarkeit ist die Sonder-PZN ausreichend. Das heißt, in diesen Fällen ist kein zusätzlicher Vermerk verpflichtend aufzutragen, dennoch ist er zur besseren Nachverfolgbarkeit in unseren Augen zumindest empfehlenswert.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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