Wie dokumentiert man eine Teil­mengen­ab­gabe aus einer Kombi­packung?

Verordnet ist Gentamicin Augen­salbe auf einem E-Rezept. Diese ist aber derzeit nicht lieferbar. Vorrätig haben wir eine Kombi­packung mit Augen­tropfen und Augen­salbe.

Wir würden hier gerne eine Teil­mengen­abgabe vor­nehmen – wie müssen wir das dokumentieren?

Antwort

Nach unserer Ein­schätzung dürfen Sie auf­grund der Nicht­ver­fügbar­keit aus der „Groß­packung“ (Kombi­packung) die Augen­salbe ent­nehmen und dies als Teil­mengen­abgabe deklarieren. Der Abgabe­vorgang ist bei E-Rezepten meist analog dem bei einem Muster-16-Rezept, das heißt, Sie geben auch hier den Grund der Ab­weichung von der Abgabe­rang­folge (Nicht­ver­fügbarkeit) ins System ein. Die EDV sollte dann auto­matisch den ent­sprechenden Schlüssel hinter­legen, der auch die Sonder-PZN generiert. Neuer­dings soll bei einer Teil­mengen­abgabe zusätzlich das Kürzel „TMA“ ange­geben werden, dies können Sie bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 als Frei­text zur Rezept­änderung ein­tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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