Wie dokumentiert man eine Teilmengenabgabe aus einer Kombipackung?
Verordnet ist Gentamicin Augensalbe auf einem E-Rezept. Diese ist aber derzeit nicht lieferbar. Vorrätig haben wir eine Kombipackung mit Augentropfen und Augensalbe.
Wir würden hier gerne eine Teilmengenabgabe vornehmen – wie müssen wir das dokumentieren?
Antwort
Nach unserer Einschätzung dürfen Sie aufgrund der Nichtverfügbarkeit aus der „Großpackung“ (Kombipackung) die Augensalbe entnehmen und dies als Teilmengenabgabe deklarieren. Der Abgabevorgang ist bei E-Rezepten meist analog dem bei einem Muster-16-Rezept, das heißt, Sie geben auch hier den Grund der Abweichung von der Abgaberangfolge (Nichtverfügbarkeit) ins System ein. Die EDV sollte dann automatisch den entsprechenden Schlüssel hinterlegen, der auch die Sonder-PZN generiert. Neuerdings soll bei einer Teilmengenabgabe zusätzlich das Kürzel „TMA“ angegeben werden, dies können Sie bei E-Rezepten mittels Schlüssel 12 als Freitext zur Rezeptänderung eintragen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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