Dokumentation bei Nichtabgabe eines Imports?
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Wir haben eine Frage zur Sonder-PZN bei Nichtabgabe eines Imports. Muss die Sonder-PZN auch auf das Rezept, wenn kein Import verordnet ist? Es gibt ja meist günstigere Importe, die aber zum Beispiel in diesem Fall nicht lieferbar sind. Verordnet wurde:
„Fermed 5 x 5 ml AMP N2, Medice“ (Krankenkasse AOK Rheinland-Pfalz, IK 107310373).
Hat es Einfluss auf die Importquote, ob das Rezept mit oder ohne Sonder-PZN bedruckt wird?
Antwort:
Zu dem verordneten Originalpräparat gibt es derzeit nur einen preisgünstigeren Import (CCPharma):
Wenn dieser nicht lieferbar ist und Sie dies eindeutig darstellen wollen, damit es sich nicht negativ auf die Importquote auswirkt, so sollten Sie die Sonder-PZN und den Faktor 3 auf das Rezept aufbringen. Ein zusätzlicher handschriftlicher Vermerk ist in diesem Fall nach Rahmenvertrag nicht erforderlich.
Mit dem Aufdruck von Sonder-PZN und Faktor 3 wird demnach lediglich die Nichtanrechnung auf die Importquote erwirkt.
Sie könnten aber, ausgehend von einer Originalverordnung, diese auch wie verordnet beliefern (also Abgabe des Originals ohne Angabe einer Sonder-PZN), dann ist aber mit Abzug eines Malus zu rechnen. Falls Sie bei der vorliegenden Krankenkasse bereits über einen Importbonus verfügen, so wird dieser lediglich um den Betrag des Malus reduziert.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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