Was muss bei Abweichungen von der Packungsgröße dokumentiert werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Foster 100/6 µg 120 HUB N3 PZN: 11849974“ zulasten der BARMER (IK: 103480007) erhalten. Die N3-Packung (enthält 2 Stück) ist leider nicht lieferbar.
Durch die Covid-Sonderregeln dürfen wir bei Nichtverfügbarkeit von der Packungsgröße und Anzahl abweichen. Wir würden also 2 x die N2 (= 1 Stück) abgeben, um den Patienten zu versorgen.
Jetzt sind wir unsicher: Welcher Faktor gehört nun auf unser Rezept?
Antwort
Vorrangig ist nach Rahmenvertrag immer ein Rabattartikel abzugeben, Import oder auch Original. Sind diese alle in der N3-Packungsgröße nicht lieferbar, kann auch bis zur verordneten Menge mit kleineren Packungen gestückelt werden.
Wie die Abgaben nach SARS-CoV-2-AMVersVO zu dokumentieren sind, kann der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung entnommen werden. Dazu muss das Sonderkennzeichen 02567024 mit Faktor 5 (Rabattarzneimittel nicht verfügbar) oder Faktor 6 (Rabattarzneimittel und vier preisgünstigste Arzneimittel oder Rabattarzneimittel und preisgünstige Importe nicht verfügbar) aufgetragen werden.
In diesem Fall kann also der Faktor 6 aufgedruckt werden, weil vermutlich ausgehend von Ihren Angaben weder rabattierte N3-Packungen noch preisgünstige Importe lieferbar sind. Wenn Sie stückeln, sollten Sie ggf. auch schauen, ob Sie im Sinne der Wirtschaftlichkeit rabattierte N2-Packungen abgeben – sofern verfügbar.
Weiterführende Links
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung