Wie sieht die Dokumentation bei Abgabe einer anderen Wirkstärke aus?
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Ein verordnetes Arzneimittel in der Stärke 20 mg ist zurzeit nicht lieferbar. Wir möchten deshalb unter Anpassung der Dosierung 10 mg in der doppelten Menge abgegeben, der Patient ist damit einverstanden und hat auch verstanden, dass er dann zwei Tabletten einnehmen muss.
Bei der vorliegenden Krankenkasse sind die Tabletten mit 10 mg unter den preisgünstigsten Arzneimitteln.
Müssen wir dann trotzdem eine Sonder-PZN drucken, auch wenn die 10 mg unter den preisgünstigsten Arzneimitteln sind?
Antwort
Nach ALBVVG können Sie gemäß dem neu eingeführten § 129 Abs. 2a bei einer Nichtverfügbarkeit von der verordneten Wirkstärke abweichen. Dazu müssen Sie aber in jedem Fall eine Sonder-PZN aufdrucken, weil die Kasse sonst davon ausgehen wird, dass ein falsches Arzneimittel versehentlich abgegeben wurde, und Sie ggf. auf null retaxiert. Es muss für die Kasse ersichtlich sein, warum nicht das verordnete Präparat oder der Rabattartikel abgegeben wurde. Daher sollten Sie die Sonder-PZN für die Nichtverfügbarkeit aufdrucken und gegebenenfalls zusätzlich einen Vermerk aufbringen, aus dem hervorgeht, dass der Kunde bezüglich der anderen Wirkstärke und Dosierung unterrichtet wurde.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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