Wie sieht die Dokumentation bei Abgabe einer anderen Wirkstärke aus?

Ein verordnetes Arznei­mittel in der Stärke 20 mg ist zurzeit nicht lieferbar. Wir möchten deshalb unter Anpassung der Dosierung 10 mg in der doppelten Menge abge­geben, der Patient ist damit einver­standen und hat auch verstanden, dass er dann zwei Tabletten einnehmen muss.
Bei der vorliegenden Kranken­kasse sind die Tabletten mit 10 mg unter den preis­günstigsten Arznei­mitteln.

Müssen wir dann trotzdem eine Sonder-PZN drucken, auch wenn die 10 mg unter den preis­günstigsten Arznei­mitteln sind?

Antwort

Nach ALBVVG können Sie gemäß dem neu einge­führten § 129 Abs. 2a bei einer Nicht­verfüg­barkeit von der verordneten Wirk­stärke abweichen. Dazu müssen Sie aber in jedem Fall eine Sonder-PZN auf­drucken, weil die Kasse sonst davon aus­gehen wird, dass ein falsches Arznei­mittel versehentlich abge­geben wurde, und Sie ggf. auf null retaxiert. Es muss für die Kasse ersichtlich sein, warum nicht das verordnete Präparat oder der Rabatt­artikel abgegeben wurde. Daher sollten Sie die Sonder-PZN für die Nicht­verfügbar­keit auf­drucken und gegeben­enfalls zusätzlich einen Vermerk auf­bringen, aus dem her­vorgeht, dass der Kunde bezüglich der anderen Wirk­stärke und Dosierung unter­richtet wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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