Kann Dimenhydrinat für Erwachsene auf GKV-Rezept abgerechnet werden?

Wir haben folgende Frage: Kann Vomex bzw. Dimenhydrinat AL 50 mg (PZN 06938658) für einen Erwachsenen abgegeben werden? Wir erhalten bei Eingabe des entsprechenden Rezeptes in die EDV die Information: „Der abzugebende Artikel wird wahrscheinlich nicht erstattet. Erstattungsfähig sind z. B. Kinder. Gegebenenfalls vorhandene Zusatzinformationen sind in den Verordnungsvorgaben hinterlegt.“

Wie gehen wir damit um?

Antwort

Da es sich bei dem verordneten Produkt um ein OTC-Arzneimittel handelt, ist ein Blick in die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie zu werfen. Alle für Erwachsene erstattungsfähigen OTC-Arzneimittel sind dort gelistet. Da sich dort keine Eintragung zu Dimenhydrinat bzw. zu Antiemetika findet, ist Dimenhydrinat AL für Erwachsene nicht erstattungsfähig.

In der Lauer-Taxe findet sich die Information folgendermaßen: „OTC-Arzneimittel: für Erwachsene nicht verordnungsfähig“. Daher muss der Patient das Arzneimittel selbst bezahlen. Gegebenenfalls kann er im Nachhinein die Quittung bei seiner Krankenkasse einreichen. Einige Krankenkassen übernehmen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen auch die Kosten für OTC-Arzneimittel bis zu einer definierten Grenze.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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