Die Kapseln des Rabattarzneimittels passen nicht in das vorhandene Device – was ist zu tun?

Immer öfter stehen wir bei der Auswahl der „korrekten“ Inhalationsnachfüllpackung – meistens durch Rabattverträge – vor dem Problem, dass das Vertragsmedikament ohne Inhalator ist, aber die Inhalationskapseln nicht mit dem Original auf dem Rezept kompatibel sind.

Beispiel:

Verordnet ist Braltus 90 St. mit 3 Zonda-Inhalatoren, Rabattarzneimittel ist die Srivasso Nachfüllpackung (Kapseln ohne Inhalator).

Wie ist hier zu verfahren?

Antwort

Wenn der Arzt in solch einem Fall kein Aut-idem-Kreuz setzt, dann müssen Sie nach unserer Auffassung Pharmazeutische Bedenken anwenden:

Diese sind hier auch gut zu begründen, denn mit dem Austausch auf Kapseln, die nicht in den vorhandenen Inhalator passen, ist die Therapie mehr als gefährdet. Dazu müssen Sie neben der Sonder-PZN zusätzlich den Faktor 8 (wenn Bedenken nur gegen das Rabattarzneimittel bestehen) aufdrucken und anschließend nach § 12 Rahmenvertrag eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Falls auch gegen alle vier preisgünstigsten Arzneimittel Bedenken bestehen, gehört Faktor 9 auf das Rezept. Zusätzlich sollten Sie handschriftlich den konkreten Grund für Ihre Bedenken angeben (und mit Datum und Kürzel abzeichnen).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung