Welche Berufs­be­zeichnung muss auf einem Rezept ange­geben werden?

Wir haben eine Frage zur Berufs­be­zeichnung, die auf Rezepten anzu­geben ist:

Der Begriff Arzt/Ärztin ist eine geschützte Berufs­be­zeichnung. Arzt/Ärztin ist, wer die staatliche Zu­lassung (Approbation) zur Ausübung des ärztlichen Heil­berufs erhalten hat.

§ 2 Abs. 1 AMVV schreibt vor, welche Angaben eine Ver­schreibung enthalten muss. Dazu gehört gemäß Punkt 1 u. a. die Berufs­bezeichnung der verschreibenden ärztlichen, tier­ärztlichen oder zahn­ärztlichen Person.

Reicht es, wenn dort „Arzt“, „Zahn­arzt“ oder „Tier­arzt“ steht? Oder muss dort „Facharzt für […]“ stehen?

Antwort

Die Bezeichnung Arzt/Ärztin ist aus­reichend, da dies, wie Sie ja schon beschrieben haben, die Bezeichnung des Berufs ist. Eine Fach­arzt­richtung muss nicht ange­geben werden. Nicht aus­reichend ist der Titel „Dr.“, denn dies ist nur ein akademischer Grad und keine Berufs­be­zeichnung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung