Welche Berufsbezeichnung muss auf einem Rezept angegeben werden?
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Wir haben eine Frage zur Berufsbezeichnung, die auf Rezepten anzugeben ist:
Der Begriff Arzt/Ärztin ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Arzt/Ärztin ist, wer die staatliche Zulassung (Approbation) zur Ausübung des ärztlichen Heilberufs erhalten hat.
§ 2 Abs. 1 AMVV schreibt vor, welche Angaben eine Verschreibung enthalten muss. Dazu gehört gemäß Punkt 1 u. a. die Berufsbezeichnung der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person.
Reicht es, wenn dort „Arzt“, „Zahnarzt“ oder „Tierarzt“ steht? Oder muss dort „Facharzt für […]“ stehen?
Antwort
Die Bezeichnung Arzt/Ärztin ist ausreichend, da dies, wie Sie ja schon beschrieben haben, die Bezeichnung des Berufs ist. Eine Facharztrichtung muss nicht angegeben werden. Nicht ausreichend ist der Titel „Dr.“, denn dies ist nur ein akademischer Grad und keine Berufsbezeichnung.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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