Die EDV zeigt nicht alle Rabattartikel – dürfen trotzdem alle abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Antwort:
Ihr Lagerartikel Dolovisano ist in der Darreichungsform „TAB“ im Handel, Ortoton hingegen als „FTA“.
Voraussetzung für einen Austausch sind nach Rahmenvertrag § 4 neben der identischen Wirkstoffzusammensetzung und einer übereinstimmenden Indikation auch eine gleiche oder zumindest austauschbare Darreichungsform nach den Vorgaben des G-BA.
Für den Wirkstoff Methocarbamol sind jedoch durch den G-BA derzeit keine Darreichungsformen als austauschbar eingestuft, sodass hier kein Austausch erfolgen darf.
Wir haben ein Rezept zulasten der AOK Rheinland (IK 104212505) erhalten, auf dem „Ortoton FTA 100 St. N3“ verordnet sind. Diese Tabletten haben wir nicht vorrätig, wohl aber Dolovisano, mit gleichem Wirkstoff in gleicher Stärke und Packungsgröße. Beide Präparate sind auch rabattiert, aber der Lagerartikel wird von der EDV nicht als austauschbar dargestellt. Dürfen wir dies trotzdem abgeben, um den Kunden schnellstmöglich zu versorgen?
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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