Tadalafil zulasten der GKV – ist eine Diagnose erforderlich?
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Wir haben eine Verordnung über Tadalafil 5 mg 84 Stück (PZN: 12869097) erhalten. Es ist keine Diagnose auf dem Rezept angegeben. Dürfen wir dieses Präparat zulasten der Krankenkasse beliefern, obwohl es sich dabei um ein Lifestyle-Medikament handelt? Und falls ja, muss eine Diagnose nachgetragen werden und/oder ist gegebenenfalls eine Genehmigung von der Krankenkasse erforderlich?
Antwort
Wird Tadalafil zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion eingesetzt, handelt es sich um eine Lifestyle-Behandlung, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet wird (Anlage II der AM-RL des G-BA).
In der Anlage ist jedoch eine Ausnahme hinterlegt: „Ausnahme Tadalafil 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern“. Ist diese Indikation bei einem Fertigarzneimittel gegeben, so ist die Abgabe zulasten einer GKV möglich.
Die Diagnose können und müssen Sie nicht prüfen, sofern diese nicht auf dem Rezept angegeben ist. Wenn jedoch eine Diagnose angegeben ist, müssen Sie prüfen, ob es sich um die zulässige Diagnose handelt. Eine Genehmigung von der Krankenkasse ist nicht erforderlich.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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