Kann Dekristolvit D3 ohne N-Kennzeichen zulasten der GKV abgerechnet werden?
Uns liegt ein rosa Kassenrezept über Dekristolvit D3 2000 I.E. Tabletten, 120 Stück (PZN 10818546, Dosierung: 1 x täglich) vor. Unter dieser PZN ist das Präparat ohne N-Kennzeichnung aufgeführt. Daher stellt sich die Frage, ob ein vergleichbares Präparat mit N-Kennzeichnung auf dem Markt verfügbar ist.
Falls kein vergleichbares Präparat mit N-Kennzeichnung existiert ist, da beispielsweise Dekristolvit 2000 I.E. in der PackungsV nicht definiert ist: Müsste der Patient in diesem Fall die Kosten vollständig selbst tragen?
Antwort
Uns ist auch kein Vitamin-D3-Präparat dieser Stärke bekannt, das als Arzneimittel im Handel und damit potenziell verordnungsfähig wäre. Es gibt Präparate mit 1.000 I.E. (zum Beispiel Dekristol 1.000 I.E. Tabletten), aber dazu müssten Sie eine neue Verordnung anfordern. Da das verordnete Mittel als Lebensmittel im Handel ist, kommt eine Übernahme durch die GKV nicht in Frage – der Patient müsste dieses Präparat daher selbst bezahlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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