Kann Dekristolvit D3 ohne N-Kenn­zeichen zulasten der GKV abge­rechnet werden?

Uns liegt ein rosa Kassen­rezept über Dekristolvit D3 2000 I.E. Tabletten, 120 Stück (PZN 10818546, Dosierung: 1 x täglich) vor. Unter dieser PZN ist das Präparat ohne N-Kenn­zeichnung aufge­führt. Daher stellt sich die Frage, ob ein vergleich­bares Präparat mit N-Kenn­zeichnung auf dem Markt verfügbar ist.

Falls kein vergleich­bares Präparat mit N-Kenn­zeichnung existiert ist, da beispiels­weise Dekristolvit 2000 I.E. in der PackungsV nicht definiert ist: Müsste der Patient in diesem Fall die Kosten voll­ständig selbst tragen?

Antwort

Uns ist auch kein Vitamin-D3-Präparat dieser Stärke bekannt, das als Arznei­mittel im Handel und damit potenziell verordnungs­fähig wäre. Es gibt Präparate mit 1.000 I.E. (zum Beispiel Dekristol 1.000 I.E. Tabletten), aber dazu müssten Sie eine neue Ver­ordnung anfordern. Da das verordnete Mittel als Lebens­mittel im Handel ist, kommt eine Über­nahme durch die GKV nicht in Frage – der Patient müsste dieses Präparat daher selbst bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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