Welches Datum muss auf ein Substitutionsrezept für 13 Tage gedruckt werden?

Wir haben eine Frage zu einem Substitutionsrezept: Wie wird bei einem Take-home-Rezept mit Bedarf für 13 Tage verfahren? Bei Abgabe des BtM-Rezeptes in der Apotheke ist das Rezept noch gültig. Seit wir den Hash-Code aufdrucken müssen, können wir erst nach Abgabe der letzten Take-home-Dosis das Rezept bedrucken – mit Überschreitung der Frist von BtM-Rezepten.

Was empfehlen Sie uns als Lösung?

Antwort

Bei BtM-Rezepten muss auf das Vorlagedatum geachtet werden. Dies wurde vor allem im Hinblick auf Substitutionsrezepte wie in Ihrem Fall so festgelegt. Ein BtM-Rezept muss nach § 12 BtMVV innerhalb von 7 Tagen in der Apotheke vorgelegt werden. Die Abgabe kann auch später erfolgen.

12 Abgabe

„(1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden:

1. auf eine Verschreibung,
a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte,
b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde,
c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde oder [...]“

Daher können Sie das Datum, an dem der Patient das Rezept in der Apotheke vorgelegt hat, auf der Verordnung dokumentieren. Der Rezeptdruck und die Abgabe dürfen dann auch später erfolgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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