Fulvestrant-Verordnung – was ist hinsichtlich der Darreichungsformen zu beachten?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „Fulvestrant 250 mg 6 St. ILO N3“ erhalten und stehen nun vor folgendem Problem:
Geben wir die Verordnung so ein und wählen einen Artikel mit der Darreichungsform „ILO“, dann werden über die Suchfunktion nur austauschbare „ILO“-Artikel angezeigt und es gibt keinen Rabattvertrag, der zu beachten wäre. Wählen wir aber einen Artikel mit der Darreichungsform „IFE“, werden als austauschbar auch nur Artikel mit dieser Darreichungsform angezeigt und es gibt in diesem Fall einen Rabattvertrag.
Nun stellt sich uns folgende Frage:
Ist bei einer Verordnung von Fulvestrant verpflichtend eine Firma auf dem Rezept anzugeben? Dürfen wir zwischen IFE und ILO austauschen?
Antwort
Da für Fulvestrant keine austauschbaren Darreichungsformen in Anlage VII der AM-RL des G-BA definiert wurden, dürfen bei der Aut-idem-Suche nur Fertigarzneimittel der verordneten Darreichungsform ILO angezeigt und letztlich auch abgegeben werden. Gibt es ausgehend von Ihrer Verordnung mit der Darreichungsform „ILO“ keinen Rabattvertrag, so müssen Sie aufgrund der Wirkstoffverordnung eines der vier preisgünstigsten Präparate abgeben.
Die Abgabe eines Fulvestrant-Präparats mit der Darreichungsform IFE ist in diesem Fall nicht erlaubt, auch wenn es dort Rabattartikel gibt.
Die Angabe eines Herstellers ist hier nicht erforderlich, die Verordnung ist auch als Wirkstoffverordnung eindeutig, da auch die Darreichungsform eindeutig genannt ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung