Fulvestrant-Verordnung – was ist hinsichtlich der Darreichungsformen zu beachten?

Wir haben eine Verordnung über „Fulvestrant 250 mg 6 St. ILO N3“ erhalten und stehen nun vor folgendem Problem:
Geben wir die Verordnung so ein und wählen einen Artikel mit der Darreichungs­form „ILO“, dann werden über die Such­funktion nur austausch­bare „ILO“-Artikel ange­zeigt und es gibt keinen Rabatt­vertrag, der zu beachten wäre. Wählen wir aber einen Artikel mit der Darreichungs­form „IFE“, werden als austausch­bar auch nur Artikel mit dieser Darreichungs­form ange­zeigt und es gibt in diesem Fall einen Rabatt­vertrag.

Nun stellt sich uns folgende Frage:
Ist bei einer Verordnung von Fulvestrant verpflichtend eine Firma auf dem Rezept anzugeben? Dürfen wir zwischen IFE und ILO austauschen?

Antwort

Da für Fulvestrant keine aus­tausch­baren Darreichungs­formen in Anlage VII der AM-RL des G-BA definiert wurden, dürfen bei der Aut-idem-Suche nur Fertig­arznei­mittel der verordneten Darreichungs­form ILO ange­zeigt und letztlich auch abgegeben werden. Gibt es ausgehend von Ihrer Verordnung mit der Darreichungs­form „ILO“ keinen Rabatt­vertrag, so müssen Sie aufgrund der Wirk­stoff­verordnung eines der vier preis­günstigsten Präparate abgeben.

Die Abgabe eines Fulvestrant-Präparats mit der Darreichungs­form IFE ist in diesem Fall nicht erlaubt, auch wenn es dort Rabatt­artikel gibt.

Die Angabe eines Herstellers ist hier nicht erforderlich, die Verordnung ist auch als Wirk­stoff­verordnung eindeutig, da auch die Darreichungs­form eindeutig genannt ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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