Darf zwischen den Rabattartikeln ein Preisunterschied von mehreren Tausend Euro bestehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Imatinib 400 mg Accord 90 St.“ vor.
Der Patient ist bei der Barmer versichert.
Wir sind nun unsicher, ob man zwischen den Rabattpartnern wirklich frei wählen darf, da doch deutliche Preisunterschiede bestehen (z. B. Glenmark ca. 870 Euro und Ratiopharm über 7.700 Euro).
Antwort:
Unter allen Rabattartikeln darf die Apotheke frei wählen, auch wenn in diesem Fall die Preise in der Taxe in der Tat sehr voneinander abweichen (fast 7.000 Euro!):
Da nicht bekannt ist, in welcher Höhe der Kasse Rabatte gewährt werden, können die Apothekenmitarbeiter auch nicht entscheiden, welcher der Rabattartikel (Vgl. Abb., Kennzeichnung „%“) für die Kasse der wirtschaftlichste ist.
Ein teures Produkt abzugeben, kann jedoch für die Apotheke im Vergleich unwirtschaftlicher sein, da sie bis zur Erstattung mit dem hohen Preis in Vorleistung treten muss.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung