Darf zulasten einer BG eine Jumbopackung abgegeben werden?
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Wir haben ein BG-Rezept über „Isotonische NACL 0,9 Eif ILO 100 x 10 ml PZN 00875514“ erhalten. Der Artikel hat keine Normpackungsgröße.
Ist er trotzdem über die BG abrechenbar?
Antwort
Bei der verordneten Packung handelt es sich um eine Jumbopackung, da die Menge von 100 Stück den Nmax-Bereich von 19–20 übersteigt.
Abb.: DAP PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe
Die BG ist zwar keine gesetzliche Krankenkasse, aber es existiert ein eigener Liefervertrag, in dem auf den Rahmenvertrag Bezug genommen wird. Daher sind auch für BG-Rezepte die Vorschriften des Rahmenvertrags anzuwenden.
Im Rahmenvertrag heißt es in § 6:
6 Rahmenvertrag
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“
Jumbopackungen dürfen demnach auch zulasten der BG nicht abgegeben werden. Vielfache Mengen der Nmax sind dagegen möglich.
Auf die Verordnung über 100 Stück isotonischer NaCl dürfen Sie daher fünf Packungen zu 20 St. N3 abgeben, da diese Menge Nmax (größter Normbereich) entspricht und fünf Packungen eine vielfache Menge von Nmax sind. Prinzipiell wäre zusätzlich ein Vermerk zur Bestätigung der Menge erforderlich, ein Fehlen dieses Vermerks darf aber nach § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxation führen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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