Darf Volon A als Lifestyle-Arzneimittel auf GKV-Rezept abgegeben werden?

Da „Volon A 40 Amp N1 PZN 01116207“ als Lifestyle Medikament gilt, aber unter bestimmten Ausnahmen erstattungsfähig ist, würden wir gerne wissen, bei welcher Indikation das Medikament von der GKV erstattet wird.

Vielleicht können Sie uns hier weiterhelfen?

Antwort

Volon A ist erstattungsfähig, sofern es auf einem Muster-16-Rezept verordnet und keine Diagnose angegeben wurde. Der Verordnungsausschluss gemäß § 34 Absatz 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle-Arzneimittel) gilt nur für das Anwendungsgebiert Alopecia areata. Nur in diesem Fall wäre Volon A nicht erstattungsfähig. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht, es sei denn, die Diagnose Alopecia areata würde auf dem Rezept stehen. Nur in diesem Fall müsste Volon A vom Patienten privat gezahlt werden.

Hier ein Auszug aus der Anlage II der AM-RL des G-BA (Lifestyle-Arzneimittel):

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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