Darf Vesoxx (AV) weiterhin abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Vesoxx 1 mg/ml Loe 100 x 10 ml PZN: 16500101“ vor. Das Medikament ist AV. Trotzdem konnte unser Großhandel das Medikament noch liefern.
Dürfen wir es noch abgeben, obwohl es AV ist?
Antwort
Artikel, die außer Handel genommen werden und noch in der Taxe zu finden sind, dürfen noch abverkauft werden. Anders sieht es bei zurückgerufenen Artikeln aus. Diese dürfen nicht mehr abgegeben werden. Sie können den Patienten also mit dem verordneten Artikel versorgen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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