Darf Vesoxx (AV) weiterhin abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Vesoxx 1 mg/ml Loe 100 x 10 ml PZN: 16500101“ vor. Das Medikament ist AV. Trotzdem konnte unser Großhandel das Medikament noch liefern.

Dürfen wir es noch abgeben, obwohl es AV ist?

Antwort

Artikel, die außer Handel genommen werden und noch in der Taxe zu finden sind, dürfen noch abverkauft werden. Anders sieht es bei zurückgerufenen Artikeln aus. Diese dürfen nicht mehr abgegeben werden. Sie können den Patienten also mit dem verordneten Artikel versorgen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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