Darf Spasmo Mucosolvan Saft für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung für einen Erwachsenen über Spasmo Mucosolvan Saft ohne besondere Begründung vor. Dürfen Säfte für Erwachsene abgegeben werden oder droht uns eine Retaxation?

Antwort:

Im Allgemeinen darf der Arzt Saftzubereitungen in begründeten Ausnahmen auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnen, z. B. bei Patienten mit Dysphagie.

Unabhängig davon sind jedoch Hustenmittel mit einer fixen Kombination von Antitussiva oder Expektorantien oder Mukolytika untereinander oder mit anderen Wirkstoffen von der Verordnung zulasten der GKV gänzlich ausgeschlossen (Anlage III Arzneimittel-Richtlinie).

Die Apotheke muss dies generell nicht prüfen, da die Arzneimittel-Richtlinie sich in erster Linie an den Arzt richtet. Um den Arzt vor einem möglichen Regress zu bewahren, sollte dennoch Rücksprache gehalten werden. Bleibt er bei der Verordnung zulasten der GKV, können Sie das Rezept abrechnen, denn der Arzt ist in der Pflicht, die Verordnung zu begründen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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