Darf Ofev gegen Vargatef substituiert werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Rheinland vor:
OFEV 150 MG 60 WEICHKAPSELN N2 ANZAHL 2
Diese sind nur direkt über Boehringer zu beziehen. Dürfen wir auch Vargatef 150 mg 60 Weichkapseln abgeben, die über den Großhandel zu beziehen sind?
Antwort:
Ein Austausch zwischen den beiden Medikamenten ist leider nach § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag nicht zulässig, da sie keine gemeinsame Indikation haben. Während Ofev in der Therapie der idiopathischen Lungenfibrose eingesetzt wird, ist Vargatef zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen, metastasierten oder lokal rezidivierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) zugelassen.
4 Abs. 1 e) Rahmenvertrag
„Hat der Vertragsarzt ein Arzneimittel
- nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder
- die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen (aut idem),
hat die Apotheke unter folgenden Voraussetzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertigarzneimittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen […]
e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet, die Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend, […]“
Ein Austausch darf somit nicht stattfinden und kann im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation führen. Da es sich um hochpreisige Arzneimittel handelt, sollten Sie hier kein Risiko eingehen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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