Darf nach ALBVVG keine Akut­ver­sorgung mehr vorge­nommen werden?

Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass nun im Rahmen des neuen ALBVVG die Sonder­kenn­zeichen 5 und 6 zur Akut­ver­sorgung nicht mehr gesetzt werden dürfen, wenn die Rabatt­artikel oder die vier Preis­günstigsten liefer­fähig sind, man aber einen Lager­artikel zur Akut­versorgung abgibt.

Aber sind dies nicht zwei verschiedene Fälle? Einmal die Nicht­verfüg­bar­keit und einmal der Akut­fall? Wie müssen wir in welchem Fall vorgehen?

Antwort

Macht ein dringender Fall die unver­zügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforderlich und ist eine Rück­sprache mit der verschreibenden Person nicht möglich, kann eine Akut­ver­sorgung natürlich weiter­hin gemäß § 17 Rahmen­vertrag zum Einsatz kommen. Eine Akut­versorgung wird weiterhin mit der Sonder-PZN und dem Faktor 5 bzw. 6 dokumentiert:

  • Faktor 5 (Akutversorgung/Notdienst): Rabattarzneimittel nicht verfügbar
  • Faktor 6 (Akutversorgung/Notdienst): Rabattarzneimittel + vier Preisgünstigste ODER Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht verfügbar

Wobei „nicht verfügbar“ in diesem Zusammen­hang als „nicht vorrätig“ zu deuten ist, da Sie ansonsten den Patienten ja direkt versorgen könnten. Was als Akut­versorgung gilt, liegt im Ermessen der Apotheke. Wenn beispiels­weise ein Antibiotika­rezept schon ein paar Tage alt ist, weil der Arzt es dem Patienten mitge­geben hat, damit er dieses erst dann einnimmt, wenn sich der Zustand nicht bessert oder verschlimmert, kann auch bei einem mehrere Tage alten Rezept durchaus ein Akutfall vorliegen.

Diese Abgaben haben nichts mit Abgabe­alternativen aufgrund von Liefer­eng­pässen zu tun, sodass auch die Liefer­eng­pass­pauschale nicht abge­rechnet wird.

Bei einer Abweichung nach ALBVVG auf­grund von Liefer­eng­pässen kommen nur noch die Faktoren 2, 3 und 4 je nach Fall zum Einsatz:

  • Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 3: vier preisgünstigste Arzneimittel ODER preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
  • Faktor 4: Rabattarzneimittel + vier Preisgünstigste nicht lieferbar ODER Rabattarzneimittel + preisgünstige Importarzneimittel nicht lieferbar
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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