Darf man Sprechstundenbedarfsrezepte „unwirtschaftlich“ beliefern?

Kann man 2 x Betaisodona Lösung (N3) zu je 500 ml auf Sprechstundenbedarfsrezept abgeben?

Gefärbte Antiseptika dürfen in unserem Bereich für den Sprechstundenbedarf abgegeben werden – aber sollte man statt 2 x 500 ml nicht 1.000 ml liefern (obwohl diese Packung keine N-Bezeichnung trägt)?

Antwort:

Sprechstundenbedarfsrezepte müssen immer wirtschaftlich beliefert werden, daher dürfen hier im Gegensatz zu „normalen“ patientenbezogenen Rezepten auch Jumbopackungen abgegeben werden.

Die 1.000-ml-Packung trägt keine Normierung, weil es sich um eine Jumbopackung handelt:

Sollen die beiden Lösungen für zwei verschiedene Behandlungszimmer sein, dann sollten Sie dies als Begründung und ausdrücklichen Willen des Arztes einer „unwirtschaftlichen“ Versorgung nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung vermerken.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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