Darf man Sprechstundenbedarfsrezepte „unwirtschaftlich“ beliefern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Kann man 2 x Betaisodona Lösung (N3) zu je 500 ml auf Sprechstundenbedarfsrezept abgeben?
Gefärbte Antiseptika dürfen in unserem Bereich für den Sprechstundenbedarf abgegeben werden – aber sollte man statt 2 x 500 ml nicht 1.000 ml liefern (obwohl diese Packung keine N-Bezeichnung trägt)?
Antwort:
Sprechstundenbedarfsrezepte müssen immer wirtschaftlich beliefert werden, daher dürfen hier im Gegensatz zu „normalen“ patientenbezogenen Rezepten auch Jumbopackungen abgegeben werden.
Die 1.000-ml-Packung trägt keine Normierung, weil es sich um eine Jumbopackung handelt:
Sollen die beiden Lösungen für zwei verschiedene Behandlungszimmer sein, dann sollten Sie dies als Begründung und ausdrücklichen Willen des Arztes einer „unwirtschaftlichen“ Versorgung nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung vermerken.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung