Darf man einen AV-Artikel weiter an Lager halten und abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einem AV-Artikel:
Das Betäubungsmittel „MST 30 mg Retard-Granulat 50 Beutel (N2) PZN: 07668511“ ist bei uns ein Lagerartikel und wurde AV gemeldet. Nun ist die Frage, wie lange man ein AV-gemeldetes Arzneimittel noch weiter an Lager halten bzw. abgeben darf?
Antwort
Ein Arzneimittel, dessen Vertrieb eingestellt wurde, also mit AV gekennzeichnet ist, darf im Gegensatz zu mit RW (Rückruf/Widerruf) gekennzeichneten Arzneimitteln noch abgegeben werden. Unserer Meinung nach sollte dies auch so lange möglich sein, wie es noch in der ABDA-Datenbank zu finden ist. Ist ein AV-gekennzeichnetes Arzneimittel verordnet, kann auf Grundlage dieser Verordnung ein vertragskonformes Arzneimittel abgegeben werden. Dieses kann mitunter auch der AV-Artikel sein. Bei der Beurteilung der vier Preisgünstigsten werden AV-Artikel aber nicht mehr berücksichtigt. Der Rahmenvertrag macht dazu folgende Aussage:
8 Abs. 3 Satz 5 Rahmenvertrag
„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“
In diesem Fall müsste die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt halten.
7 Abs. 3 Satz 1 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“
Ist ein AV-gekennzeichnetes Arzneimittel also im Preis- und Produktverzeichnis zu finden, vorrätig oder noch bestellbar, darf dieses auch abgegeben werden.
Weiterführende Links:
- DAP-Rubrik „BtM“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung