Darf man ein Non-Rx-Antihistaminikum auf Rezept für einen Erwachsenen abgeben?

Uns liegt eine Verordnung für einen Erwachsenen vor:

„Fenistil Tropfen 20 ml N2 x 2“.

Unsere EDV warnt, dass wir die Erstattung prüfen müssen – es handelt sich ja um ein nicht verschreibungs­pflichtiges Mittel.

Dürfen wir das Arzneimittel wie verordnet abgeben?

Antwort

Ihre EDV verweist vermutlich auf Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA (OTC-Ausnahmeliste). Fenistiltropfen (Antihistaminika) können unter den Bedingungen dieser Anlage auch für Erwachsene zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden:

Die Bedingungen der Anlage I müssen und können Sie in der Apotheke nicht prüfen. Daher dürfen Sie die verordneten Fenistiltropfen wie verordnet abgeben. Auch die Menge können Sie so abgeben, da diese nicht den Nmax-Bereich überschreitet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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