Darf man ein IUP noch an eine Patientin aushändigen?

Dürfen Apotheken noch IUPs auf Verordnung eines Gynäkologen abgeben oder ist es generell nicht mehr erlaubt, da die Abgabe an Fachkreise erfolgen muss?

Antwort

Intra-Uterin-Pessare dürfen nach wie vor auf eine ärztliche Verordnung abgegeben werden. Nach § 3 MPAV (Medizinprodukte-Abgabeverordnung) gilt Folgendes:

3 Sonstige Abgabebeschränkungen

„(1) Die Abgabestelle muss die betrieblichen Voraussetzungen für eine sachgerechte Lagerung der vorrätig gehaltenen Medizinprodukte erfüllen. Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Fachkreise nach § 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt.“

Da Ihnen hier eine ärztliche Verordnung vorliegt, darf das verschreibungspflichtige Medizinprodukt direkt an die Patientin abgegeben werden, die es anschließend vom Arzt einsetzen lässt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung