Darf man dem Patienten anstelle von drei kleinen eine große Packung mitgeben, um ihm die Zuzahlung zu ersparen?

Wir haben folgendes Rezept erhalten: „Prezista 600 mg 3 x 60 Filmtabletten N2!“

Von Prezista 600 mg gibt es keine N3, sondern nur die 60er-Packung. Rabattarzneimittel ist bei der vorliegenden Krankenkasse unter anderem Darunavir 600 mg Beta N2. Von diesem Generikum gibt es zusätzlich eine 180er-Packung.

Wir sind uns hinsichtlich einer „wirtschaftlichen“ Belieferung unsicher. Müssen drei 60er-Packungen abgegeben werden (wie verordnet) oder darf man eine Großpackung zu 180 Stück abgeben? Dann würde für den Patienten auch die Zuzahlung geringer ausfallen.

Antwort

Nach neuem Rahmenvertrag müssen Mehrfachverordnungen so beliefert werden, wie sie ausgestellt wurden:

8 Abs. 1 Packungsgrößen

„Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Im Kommentar des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zum Rahmenvertrag wird ergänzend dazu ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mehrfachverordnungen einer Packungsgröße (wie in Ihrem Fall dreimal die 60er-Packung) nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen durch eine günstigere Großpackung ersetzt werden dürfen.

Für den Patienten wäre die 180er-Packung natürlich günstiger, denn er würde nur einmal 10 Euro Zuzahlung leisten.

Wenn Sie aus diesem Grund den Patienten mit der 180er-Packung versorgen möchten, müssten Sie beim Arzt ein neues Rezept über diese Packungsgröße anfordern. Sie ist zwar nicht normiert, liegt aber zwischen dem N2- und N3-Bereich und ist daher keine Jumbopackung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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