Darf man auf dieses Rezept die beiden verordneten Packungen abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem in der ersten Zeile „Berodual Respimat Lsg. 2 x 4,5 ml N1 PZN 00498388“ und in der zweiten Zeile „Berodual Respimat Lsg. 4,5 ml PZN 04128978“ verordnet ist.
Dürfen wir beides auf einem Rezept abrechnen?
Abb.: DAP PZN-Checkplus
Die Menge fällt in den N2-Bereich und darf wie verordnet abgegeben werden, da keine N2-Packung im Handel ist.
- DAP PZN-Checkplus
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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