Darf man auf dieses Rezept die beiden verordneten Packungen abgeben?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem in der ersten Zeile „Berodual Respimat Lsg. 2 x 4,5 ml N1 PZN 00498388“ und in der zweiten Zeile „Berodual Respimat Lsg. 4,5 ml PZN 04128978“ verordnet ist.

Dürfen wir beides auf einem Rezept abrechnen?

Antwort

Eine Packung zu 4,5 ml enthält 120 Sprühstöße, sodass insgesamt 360 Einzeldosen verordnet sind.
Mit dieser Menge wird der Nmax-Bereich nicht überschritten, wie die Einordnung in die PackungsV zeigt:

Die Menge fällt in den N2-Bereich und darf wie verordnet abgegeben werden, da keine N2-Packung im Handel ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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