Darf man anstelle von HKP FTA abgeben, wenn diese der offizielle Nachfolger sind?

Wir haben ein Rezept über „Ibrance 100 mg HKP 3 x 7 St. N2“ erhalten. Diese Darreichungsform ist AV und nicht mehr erhältlich.

Können wir ohne Rezeptänderung den Nachfolger (gleiche Stärke, gleiche Packungsgröße, Filmtabletten) abgeben?

Antwort

Ist ein Produkt im Preis- und Produktverzeichnis als AV gelistet und ist auch kein vergleichbares AM mehr lieferbar, handelt es sich um eine unklare Verordnung bzw. ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel. Dies erfordert eine Rücksprache mit dem Arzt.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Da aufgrund der abweichenden Darreichungsformen keine andere Auswahl möglich ist (ein automatischer Tausch auf den Nachfolger ist daher hier nicht erlaubt), ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“

Es ist demnach nach Rahmenvertrag ausreichend, Rücksprache mit dem Arzt zu halten und die Korrekturen auf dem Rezept zu vermerken und abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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