Darf man anstelle einer 100er- drei 30er-Packungen abgeben?
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Eine Patientin hat uns ein Rezept über „Tamoxifen AL 20 TAB 100 St. N3 (PZN 3852318)“ vorgelegt, das Aut-idem-Kreuz wurde vom Arzt gesetzt. Die 100er-Packung ist allerdings nicht verfügbar, eine andere Firma verweigert die Patientin, selbst wenn der Arzt nach Rücksprache einen Austausch erlauben würde. 30er-Packungen von der Firma AL könnten wir bekommen.
Dürfen wir damit stückeln, also 3 x 30 St. abgeben?
Antwort
Da der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, kann kein alternatives Generikum abgegeben werden. Dazu müssten Sie, wie von Ihnen erwähnt, Rücksprache mit dem Arzt halten. Ist eine Packung nicht lieferbar, dann dürfen Sie bis zur verordneten Menge mit kleineren Packungen stückeln. Das geht aus § 6 in Verbindung mit § 8 des Rahmenvertrags hervor.
Da der Fall einer Nichtverfügbarkeit in § 8 Rahmenvertrag nicht geregelt ist, kommt § 6 Rahmenvertrag zum Tragen.
6 Abs. 2g5 Rahmenvertrag
„Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]
g5) die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 8 keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Absatz 4 SGB V);“
Sie könnten also drei 30er-Packungen abgeben. Die Patientin muss jedoch dann pro abgegebener Packung eine Zuzahlung leisten. Vergessen Sie auch nicht, die Nichtverfügbarkeit der größeren Packung auf dem Rezept zu dokumentieren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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