Darf Magnesium auf Kassenrezept abgegeben werden?
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Wir haben einen Dialysepatienten, der Magnesium benötigt. Er reichte nun ein Rezept über „Magnesium 100 mg GPH Kaps 180 St. KAP“ (Krankenkasse: Knappschaft, IK 104405007) bei uns ein. Dies scheint nicht erstattungsfähig zu sein. Unter welchen Bedingungen darf Magnesium denn verordnet werden?
Antwort:
Das verordnete Produkt ist als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel im Handel und wird daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet:
Verschiedene apothekenpflichtige Magnesiumpräparate sind unter den Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittelrichtlinie des G-BA erstattungsfähig:
Verordnungsfähig nach OTC-Ausnahmeliste sind z. B.:
Magnesium Verla, Magnetrans, Magnesium 100 mg Jenapharm, Magnesium Diasporal, Magium, etc…
- DAP Archiv DAP-Dialog
- DAP Lexikon „OTC-Ausnahmeliste“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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