Darf Magnesium auf Kassenrezept abgegeben werden?

Wir haben einen Dialysepatienten, der Magnesium benötigt. Er reichte nun ein Rezept über „Magnesium 100 mg GPH Kaps 180 St. KAP“ (Krankenkasse: Knappschaft, IK 104405007) bei uns ein. Dies scheint nicht erstattungsfähig zu sein. Unter welchen Bedingungen darf Magnesium denn verordnet werden?

Antwort:

Das verordnete Produkt ist als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel im Handel und wird daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet:

Verschiedene apothekenpflichtige Magnesiumpräparate sind unter den Bedingungen der Anlage I zur Arzneimittelrichtlinie des G-BA erstattungsfähig:

Verordnungsfähig nach OTC-Ausnahmeliste sind z. B.:

Magnesium Verla, Magnetrans, Magnesium 100 mg Jenapharm, Magnesium Diasporal, Magium, etc…

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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