Darf Kochsalzlösung ohne Angabe einer Diagnose auf GKV-Rezept abgegeben werden?

Wir sind unsicher, ob wir folgendes zulasten der GKV abgeben können – vor allem, weil wir solche Rezepte jetzt regelmäßig für eine unserer Patientinnen erhalten: „Ohne Diagnose“.

Krankenkasse: AOK­ Sachsen-Anhalt (IK 101097008)
Verordnet: „Kochsalzlösung 20 x 20 ml N3, PZN 03655687“

Eine Diagnose ist nicht angegeben.

Antwort:

Kochsalzlösung ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel gemäß Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr. 9 auch für Erwachsene erstattungsfähig:

Der Arzt muss keine Diagnose auf diese Verordnung schreiben. Nur wenn er dies doch tut, hat die Apotheke die Prüfpflicht, diese Diagnose mit der Indikation der OTC-Ausnahmeliste abzugleichen. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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