Darf hier das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu diesem Rezept, das wir der DAK (IK 103467998) zur Abrechnung einreichen werden:
„Genotropin 12 mg/ml GoQuick FER 5 St.“
Da wir bei der DAK unsere Importquote in diesem Quartal bereits erreicht haben, haben wir auf dieses Rezept das Original abgegeben, obwohl grundsätzlich ein preiswerter Import erhältlich war.
Müssen wir noch einen Hinweis auf dem Rezept aufbringen, damit nicht am Ende doch noch eine Retax folgt?
Antwort:
Nach aktueller Auslegung ist bei einer herstellerneutralen Verordnung nur anhand des Produktnamens von einer Verordnung des Originals auszugehen. Wenn Sie Ihre Importquote bereits erfüllt haben, haben Sie die Voraussetzungen nach § 5 des Rahmenvertrags erfüllt und können auch das Original abgeben. Ein Hinweis auf dem Rezept ist dafür nicht nötig.
Haben Sie bei einer Krankenkasse schon einen Importbonus erwirtschaftet, so wird Ihnen dieser gut geschrieben und mit möglichen zukünftigen Mali verrechnet, sofern Sie die geforderte Quote einmal nicht erreichen sollten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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