Darf hier das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgendem Rezept:
Krankenkasse Barmer GEK (IK 108080004), mit Aut-idem-Kreuz:
„Sixantone 1 Zweikammerspritze N1 PZN: 00707403“
Dürfen wir hier das Original abgeben oder müssen wir einen entsprechenden Import (15/15-Regelung) liefern?
Antwort:
Durch die Angabe der PZN wurde hier eindeutig das Originalpräparat verordnet. Da kein Import rabattiert ist und damit vorrangig abgegeben werden müsste, dürfen Sie grundsätzlich das verordnete Originalprodukt abgeben.
Ebenso ist jedoch auch eine Importabgabe möglich, da das Aut-idem-Kreuz alleine den Austausch zwischen Importen und Originalen nicht verhindert.
Da beide Importe den 15/15-Preisabstand erfüllen, würde sich eine Abgabe positiv auf Ihre Importquote auswirken. Haben Sie diese bei der Barmer aber schon erfüllt, spricht nichts gegen die Originalabgabe.
- DAP Arbeitshilfe „Original versus Import“
- DAP Lexikon „Importquote“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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