Darf Gardasil als Einzelverordnung zulasten der GKV abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei der Rezeptkontrolle zeigt uns unser System an, dass Gardasil-Impfstoff nur auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden darf. Wir haben aber eine Einzelverordnung auf GKV-Rezept vorliegen. Dürfen wir das so abrechnen?
Antwort
Außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen für die Standard- bzw. Indikationsimpfung bieten einzelne Kassen ihren Mitgliedern zusätzliche HPV-Impfungen als Satzungsimpfungen an. Hier wird der Impfstoff auf den Namen des Patienten zulasten der Krankenkasse auf einem Kassenrezept verordnet und die „8“ im Feld 8 auf dem Muster 16 eingetragen.
Zum Beispiel übernimmt die TK als Mehrleistung die Kostenübernahme der HPV-Impfung auch für Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren.
Daher kann die Impfung je nach Alter des Patienten auch zulasten der Kasse auf den Namen des Patienten verordnet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung