Darf Gardasil als Einzelverordnung zulasten der GKV abgerechnet werden?

Bei der Rezeptkontrolle zeigt uns unser System an, dass Gardasil-Impfstoff nur auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden darf. Wir haben aber eine Einzelverordnung auf GKV-Rezept vorliegen. Dürfen wir das so abrechnen?

Antwort

Außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen für die Standard- bzw. Indikationsimpfung bieten einzelne Kassen ihren Mitgliedern zusätzliche HPV-Impfungen als Satzungsimpfungen an. Hier wird der Impfstoff auf den Namen des Patienten zulasten der Krankenkasse auf einem Kassenrezept verordnet und die „8“ im Feld 8 auf dem Muster 16 eingetragen.

Zum Beispiel übernimmt die TK als Mehrleistung die Kostenübernahme der HPV-Impfung auch für Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren.

Daher kann die Impfung je nach Alter des Patienten auch zulasten der Kasse auf den Namen des Patienten verordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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