Darf eine Rezeptur mit 0,06 % Hydrocortison für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept abgerechnet werden?

Ein Erwachsener hat uns ein Rezept vorgelegt, auf dem eine Rezeptur mit einer „0,06 %-igen Hydrocortison-Konzentration 50 g“ auf einem Kassenrezept verordnet ist.

Dürften wir dieses zulasten der Krankenkasse abrechnen?

Antwort:

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob Hydrocortison in dieser Konzentration verschreibungs­pflichtig ist oder nicht. Hydrocortison mit 0,06 %-iger Konzentration zählt nach der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung zu den nicht verschreibungs­pflichtigen Substanzen:

Hydrocortison und seine Ester
- ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch
a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 50 g, sowie
b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen, […]“

Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Rezepturen, die nur nicht verschreibungspflichtige Bestandteile enthalten, dürfen für Erwachsene nicht zulasten einer GKV abgerechnet werden. Eine Ausnahme stellen solche Rezepturen dar, deren Bestandteile der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL des G-BA) zugeordnet werden können. Da Hydrocortison aber auch dort nicht aufgeführt ist, muss diese Rezeptur vom Patienten selbst bezahlt werden (vorausgesetzt, dass auch die übrigen Bestandteile nicht verschreibungspflichtig sind).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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