Darf eine Rezeptur mit 0,06 % Hydrocortison für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Ein Erwachsener hat uns ein Rezept vorgelegt, auf dem eine Rezeptur mit einer „0,06 %-igen Hydrocortison-Konzentration 50 g“ auf einem Kassenrezept verordnet ist.
Dürften wir dieses zulasten der Krankenkasse abrechnen?
Antwort:
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob Hydrocortison in dieser Konzentration verschreibungspflichtig ist oder nicht. Hydrocortison mit 0,06 %-iger Konzentration zählt nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu den nicht verschreibungspflichtigen Substanzen:
„Hydrocortison und seine Ester
- ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch
a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 50 g, sowie
b) in einer Konzentration von über 0,25 bis zu 0,5 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 30 g zur kurzzeitigen (maximal zwei Wochen andauernden) äußerlichen Anwendung zur Behandlung von mäßig ausgeprägten entzündlichen, allergischen oder juckenden Hauterkrankungen, […]“
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Rezepturen, die nur nicht verschreibungspflichtige Bestandteile enthalten, dürfen für Erwachsene nicht zulasten einer GKV abgerechnet werden. Eine Ausnahme stellen solche Rezepturen dar, deren Bestandteile der OTC-Übersicht (Anlage I der AM-RL des G-BA) zugeordnet werden können. Da Hydrocortison aber auch dort nicht aufgeführt ist, muss diese Rezeptur vom Patienten selbst bezahlt werden (vorausgesetzt, dass auch die übrigen Bestandteile nicht verschreibungspflichtig sind).
- DAP Arbeitshilfe „Retaxvermeidung bei Rezepturverordnungen“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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