Darf eine nicht normierte Packung nach neuem Rahmenvertrag noch abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben gestern zwei Rezepte erhalten, auf denen jeweils „Pradaxa 110 mg 180 Tabletten“ verordnet wurde.
Durch den neuen Rahmenvertrag sind wir verunsichert, ob wir diese beliefern dürfen.
Der Arzt wünscht ausdrücklich diese Menge (einzige N-Größe ist die N2 mit 60 Tabletten).
Wir haben nun einen Vermerk „nach Rücksprache mit dem Arzt ist die Menge 180 Stück erwünscht“ gemacht und die Nichtverfügbarkeitsbestätigung und AV-Kennzeichnung des günstigsten Imports, der von der Warenwirtschaft vorgeschlagen wird, angehängt.
Können Sie uns sagen, ob wir so die verordnete Menge von 180 Tabletten beliefern dürfen?
Antwort
Die Pradaxa-Packung zu 180 Stück trägt zwar kein Normkennzeichen (weil die Menge zwischen dem N2- und dem N3-Bereich anzusiedeln ist), ist aber trotzdem erstattungsfähig (es handelt sich nicht um eine Jumbopackung).
Abb.: DAP PZN-Checkplus
Es handelt sich um eine eindeutig bestimmte Verordnung, die Sie in der jeweils angegeben Menge unter Berücksichtigung der Rabattverträge und der Abgaberangfolge abgeben dürfen. Ein zusätzlicher Vermerk bezüglich der gewünschten Menge ist nicht erforderlich.
Achtung
Sofern keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind, sollten Sie in Rücksprache mit dem Arzt einen Hersteller auf den Rezepten ergänzen und somit einen Preisanker definieren lassen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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