Darf eine Kochsalzlösung ohne Zusatzmedikation verordnet werden?
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Verordnet wurde „Kochsalzlös. 0,9 % 20 x 5 ml 03040980“ auf einem Rezept für einen Erwachsenen – ohne zusätzliches Rx-Arzneimittel. Der Patient soll damit inhalieren. Da das Arzneimittel bei der angegebenen Krankenkasse rabattiert und keine Diagnose vermerkt ist, wäre der Artikel doch abgabefähig, oder? Liegen wir richtig mit unserer Vermutung?
Antwort
Ja, diese Trägerlösung ist nach Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig:
Auszug aus Anlage I der AM-RL des G-BA
OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie
Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft
„Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödem (Mannitol, Sorbitol).“ [Anlage I Nr. 9]
Muss ein Erwachsener beispielsweise mit einem Pari Boy inhalieren, dann wird Kochsalzlösung als Träger für verschiedene Inhalationslösungen benötigt. Das kann natürlich je nach Verbrauch unabhängig vom Wirkstoff verordnet werden. Sie können dieses Rezept demnach normal abrechnen.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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