Darf eine Kochsalzlösung ohne Zusatzmedikation verordnet werden?

Verordnet wurde „Kochsalzlös. 0,9 % 20 x 5 ml 03040980“ auf einem Rezept für einen Erwachsenen – ohne zusätzliches Rx-Arzneimittel. Der Patient soll damit inhalieren. Da das Arzneimittel bei der angegebenen Krankenkasse rabattiert und keine Diagnose vermerkt ist, wäre der Artikel doch abgabefähig, oder? Liegen wir richtig mit unserer Vermutung?

Antwort

Ja, diese Trägerlösung ist nach Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig:

Auszug aus Anlage I der AM-RL des G-BA

OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft

„Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödem (Mannitol, Sorbitol).“ [Anlage I Nr. 9]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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