Darf eine Klinikpackung Lixiana abgegeben werden oder die nächstkleinere Packung?

Uns wurde ein Rezept über „Lixiana 30, 100 Stück, ohne Normgröße“ vorgelegt. Da die Packung kein Norm­kenn­zeichen trägt, würden wir gerne das Rezept auf Lixiana 30, 98 Stück N3 ändern.

Dürfen wir die Packung ohne N-Kenn­zeichen abgeben oder die nächst­kleinere Packung?

Antwort

Auf dem Rezept wurde eine Klinikpackung verordnet, deshalb darf diese Verordnung nicht beliefert werden. Klinikpackungen können nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden. Daher benötigt der Patient eine neue Verordnung über eine zulässige Packungsgröße (98 Stück, N3). 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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