Darf eine Jumbopackung abgegeben werden, wenn sie mit Kreuz verordnet wurde?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„Esomeprazol TAD 20 mg HKM 98 St.“

Dürfen wir die 98er-Packung abgeben, obwohl sie nicht normiert ist?

Antwort

Bei der Packung zu 98 Stück Esomeprazol handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da der größte Messbereich gemäß Packungsgrößenverordnung überschritten wird:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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