Darf eine Isotretinoinverordnung für mehr als 30 Tage beliefert werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Isoderm 20 mg WKA N3 100 St. Dos 1 x 1 täglich“ vor.
Das Rezept ist für eine 1981 geborene Frau ausgestellt, sie ist also im gebärfähigen Alter. Laut Aussage der Patientin soll sie nach Ende der großen Packung erneut in der Praxis erscheinen, um dann dort einen Schwangerschaftstest durchzuführen.
Dürfen wir das Rezept überhaupt beliefern, da die Packungsmenge den Bedarf für mehr als 30 Tage übersteigt?
Antwort:
Die Verordnungsvorgaben für isotretinoinhaltige Arzneimittel für Frauen lauten wie folgt:
Die Apotheke muss die Einhaltung dieser Vorgaben bei der Abgabe prüfen. Besprechen Sie das Ganze also am besten mit dem Arzt, ggf. mit Hinweis auf den Leitfaden des BfArM zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin. Bestätigt der Arzt die Verordnung der 100er-Packung, sollte die Rücksprache vom Apotheker auf dem Rezept dokumentiert und abgezeichnet werden.
Zudem gibt es auch eine DAP-Arbeitshilfe zu diesem Thema:
- DAP-Arbeitshilfe „Umgang mit Isotretinoin-Verordnungen“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung