Darf eine größere Packung als verordnet abgegeben werden?

Wir erhalten oft Rezepte mit Verordnungen über Xelevia oder Januvia (unterschiedliche Stärken) in der N1 mit 28 Stück. Die N1-Packungen sind allerdings häufig nicht lieferbar.
In vielen Fällen sind die Praxen nicht erreichbar (Mittwoch/Freitagnachmittag, Telefon überlastet), daher unsere Frage:
Dürfen wir ohne Rücksprache mit der Praxis statt der verordneten N1-Packung die nächstgrößere Packung abgeben, obwohl das eine N3 (= 98 Stück) ist? Eine N2 gibt es nicht. Wir würden natürlich dann die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit angeben.

Antwort

Nein, das dürfen Sie leider nicht. Selbst nach derzeit noch gültiger SARS-CoV-2-AMVersVO ist ein Überschreiten der maximal verordneten Gesamtmenge nicht zulässig, wenn es sich nicht um einen Austausch innerhalb eines N-Bereichs handelt. In diesem Fall kommen Sie daher um eine Rezeptänderung nicht herum. Nach unseren Erfahrungen war bei Xelevia und Januvia in der Vergangenheit öfter eine Direktbestellung möglich, wenn es zu Lieferengpässen kam. Haben Sie diesen Weg schon versucht? Ansonsten müssten Sie das Rezept durch den Arzt auf die größere Menge abändern lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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