Darf eine Apotheke vier identische Entlass­rezepte beliefern?

Wir haben einen Kunden, der vier identische Entlass­­rezepte vor­ge­­legt hat.

Ist das zulässig?

Antwort

Im Rahmen des Entlass­managements dürfen aus­schließlich Packungen mit dem kleinsten definierten Norm­kenn­zeichen oder kleinere Packungen abge­geben werden. Von daher würden wir davon aus­gehen, dass eine Abgabe des gleichen Medikamentes auf vier verschiedenen Rezepten des gleichen Datums nicht erlaubt ist. Falls es sich um vier identische Rezepte handelt, sollten Sie ohne­hin Rück­sprache halten, ob es sich dabei um ein Versehen handelte. Wenn der Patient einen größeren Bedarf hat, können Sie ihn im Entlass­management mit einer kleinen Packung ver­sorgen, um die Zeit zu über­brücken, bis er die weitere Behandlung mit der haus­ärztlichen Praxis geklärt hat – dies ist ja auch Sinn und Zweck des Entlass­rezeptes.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung