Darf ein Zahnarzt die Pille verordnen?

Wir haben ein Frage bezüglich der Pille auf Privatrezept. Geregelt ist, dass Tierärzte und Zahnärzte die Pille nicht auf Privatrezept verordnen dürfen. Wie sieht dies aus bei fachfremden Fachärzten in Bezug auf Verordnungen für Angehörige oder Angestellte auf Privatrezept. Darf ein Facharzt auf Privatrezept alles verordnen oder nur das, was in seinen Fachbereich fällt?

Antwort:

Ein Zahnarzt oder Tierarzt darf nur in seinem Gebiet verordnen. Die Approbation als Zahnarzt berechtigt folglich zur Verschreibung im Bereich der Zahnheilkunde: Dentalpharmazeutika, Analgetika, Antibiotika, Sedativa und Rachentherapeutika.
Eine Verschreibung außerhalb des zahnärztlichen Bereiches, bzw. von Präparaten, die nicht im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung nötig sind, ist nicht rechtmäßig.

Der Apotheker darf ein Arzneimittel, das von einer zur Verschreibung nicht befugten Person verordnet wurde, nicht abgeben, denn es handelt sich um eine nicht gültige Verschreibung im Sinne der AMVV.
Die Beschränkung der Verschreibungsbefugnis auf den Zweig der Wissenschaft, für den der Arzt ausgebildet wurde, ergibt sich bei den Zahnärzten aus der Berufsordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde.

Die Verschreibungsbefugnis der Zahnärzte erstreckt sich demnach nur auf den Bereich der Zahnheilkunde.
Auch für den Eigenbedarf dürfen Zahnärzte nur innerhalb ihrer Verordnungsbefugnis agieren, also im zahnärztlichen Bereich.

Anders verhält es sich für fachfremde Ärzte: Auch ein Orthopäde oder Kardiologe darf und kann eine Pille verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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