Darf ein Vertretungsarzt ein T-Rezept ausstellen?

Wir haben eine Verordnung über Imnovid 4 mg 21 Kapseln erhalten. Das T-Rezept ist korrekt ausgefüllt. Das Rezept ist allerdings von einer Vertretungsärztin unterschrieben. Den Namen der Ärztin haben wir telefonisch erfragt.

Dürfen T-Rezepte von Vertretungsärzten ausgestellt werden?

Antwort

Informationen zu T-Rezepten finden Sie in § 3a der AMVV und im T-Register des BfArM. Demnach werden T-Rezepte von einer einzelnen ärztlichen Person beim BfArM persönlich ange­fordert und sind dem­ent­sprechend personen­bezogen gemäß den in § 3a AMVV aufgeführten Regelungen zu verwenden. Sammel­bestel­lungen, z. B. für eine Gemeinschafts­praxis oder Klinik­ambulanz, sind nicht möglich. Unabhängig von der Organisations­form der Praxis bzw. Klinik handeln die ärztlichen Personen bei der Verwendung der T-Rezepte grund­sätzlich eigen­ver­antwortlich. Somit hat jede ärztliche Person ihre eigenen T-Rezepte zu verwenden.

Wie im Vertretungs­fall vorzugehen ist, ist ebenfalls den FAQ des BfArM zu entnehmen:

FAQ des BfArM

Im Vertretungs­fall darf die Vertretung die Rezepte der ärztlichen Person, die sie vertritt, unter der Voraus­setzung unterschreiben, dass auch die Vertretung die Sachkunde nach § 3a Abs. 5 AMVV gegen­über dem BfArM nachge­wiesen hat und im T-Register registriert ist.

Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_FAQ/T-Register/Umgang-mit-T-Rezepten/faq-liste.html?nn=471314

Ob der Vertretungs­arzt im T-Register registriert ist, können Sie bei der Bundes­opium­stelle des BfArM nachfragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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