Darf ein teurerer Import abgegeben werden?

Können Sie uns bei folgendem Rezept helfen?
Krankenkasse: AOK Plus (IK 7299005)
Verordnet ist mit Aut-idem-Kreuz: „Inegy 10/20 mg 50 Stück CC-Pharma“.
Wir haben ein teureren Import abgegeben, da kein anderer verfügbar ist.

Müssen wir uns das vom Arzt bestätigen lassen?

Antwort:

Wird ein teurerer Import oder das Original aufgrund von Lieferschwierigkeiten abgegeben, dann fordern einige Lieferverträge eine Rücksprache mit dem Arzt sowie eine Dokumentation dieser Rücksprache auf dem Rezept. Auch sollte die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit aufgedruckt werden. Für Ersatzkassen beispielsweise gilt nach § 4 (8) des Liefervertrags der vdek-Kassen folgende Regelung:

4 (8) vdek-Vertrag

„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen. Steht in diesen Fällen ein entsprechendes Rabattvertragspartnerpräparat zur Verfügung, so ist dieses bevorzugt abzugeben.“

Da es sich bei der vorliegenden AOK allerdings um eine Primärkasse handelt, die ggf. abweichende Vorgaben im zugehörigen Liefervertrag vorgibt, sollten Sie das genaue Vorgehen bitte Ihrem Regionalliefervertrag entnehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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