Darf ein Stempel für Ergänzungen auf Rezepten genutzt werden?

Wir haben uns zur Erleichterung einen Stempel anfertigen lassen, den wir nutzen, wenn bei einem Rezept die Dosierung fehlt, dem Patienten aber ein Medikationsplan vorliegt. Die Ergänzung zeichnen wir natürlich mit Datum und Kürzel ab.

Ist diese Vorgehensweise erlaubt?

Antwort

Die Angabe der Dosierung oder eines Hinweises auf einen vorliegenden Medikations­plan auf dem Rezept ist mittler­weile laut § 2 Abs. 1 AMVV Pflicht bei verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln. Die Apotheke darf fehlende Angaben zur Dosierung nach Rück­sprache ergänzen. Im Rahmen­vertrag ist nicht fest­ge­halten, dass eine Ergänzung auf dem Rezept hand­schriftlich vorzu­nehmen ist. Die Benutzung eines Stempels (in Kombination mit Unter­schrift und Datum) sollte daher kein Problem darstellen. Selbst­verständlich sollten Sie einen solchen Stempel nur dann nutzen, wenn im individuellen Fall auch ein Medikations­plan vorliegt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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