Darf ein Stempel für Ergänzungen auf Rezepten genutzt werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben uns zur Erleichterung einen Stempel anfertigen lassen, den wir nutzen, wenn bei einem Rezept die Dosierung fehlt, dem Patienten aber ein Medikationsplan vorliegt. Die Ergänzung zeichnen wir natürlich mit Datum und Kürzel ab.
Ist diese Vorgehensweise erlaubt?
Antwort
Die Angabe der Dosierung oder eines Hinweises auf einen vorliegenden Medikationsplan auf dem Rezept ist mittlerweile laut § 2 Abs. 1 AMVV Pflicht bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Apotheke darf fehlende Angaben zur Dosierung nach Rücksprache ergänzen. Im Rahmenvertrag ist nicht festgehalten, dass eine Ergänzung auf dem Rezept handschriftlich vorzunehmen ist. Die Benutzung eines Stempels (in Kombination mit Unterschrift und Datum) sollte daher kein Problem darstellen. Selbstverständlich sollten Sie einen solchen Stempel nur dann nutzen, wenn im individuellen Fall auch ein Medikationsplan vorliegt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung