Darf ein Rezept beliefert werden, auf dem nur eine PZN angegeben ist?

Uns liegt eine Verordnung vor, bei der lediglich eine PZN, aber keine Arznei­mittel­bezeichnung genannt wird:

„12 Fertig­spritzen N3 PZN 09780399"

Da das Arznei­mittel über 4.000 Euro kostet, möchten wir hier kein Risiko eingehen.

Dürfen wir das Rezept beliefern? 

Antwort

Die AMVV schreibt in § 2 vor, dass die Arzneimittel­bezeichnung auf dem Rezept angegeben sein muss. Alleine die PZN reicht nicht aus! Nach § 3 Rahmenvertrag dürfen Sie, wenn ein Rezept einen erkennbaren Irrtum enthält, es unleserlich ist oder den Vorgaben nach § 2 Punkt 1–7 AMVV oder § 9 Punkt 1–8 BtMVV nicht vollständig entspricht, nach Rück­sprache mit dem Arzt eine Ergänzung vornehmen. Diese Ergänzung muss von Ihnen mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden.

Da zu den Vorgaben nach § 2 AMVV auch die Bezeichnung des Arznei­mittels gehört, dürfen Sie diese nach Rück­sprache selber ergänzen:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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