Darf ein Rezept aus Malta beliefert werden?
Wir haben ein Rezept aus Malta erhalten. Dürfen wir dieses beliefern?
Wir haben uns in diesem Zuge auch gefragt, wie in diesem Fall die Handhabung bei einem Betäubungsmittelrezept aus dem Ausland wäre.
Antwort
Arzneimittelrezepte aus EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden. Sie werden wie Privatrezepte behandelt.
Die Verschreibungen müssen jedoch den Vorgaben nach § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entsprechen, wie § 2 Abs. 1a AMVV klarstellt:
2 Abs. 1a AMVV
„Den aus Deutschland stammenden ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen sind entsprechende Verschreibungen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und aus der Schweiz gleichgestellt, sofern diese die Angaben nach Absatz 1 aufweisen und dadurch ihre Authentizität und ihre Ausstellung durch eine dazu berechtigte ärztliche oder zahnärztliche Person nachweisen. Die Regelungen des § 3a sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt.“
Ordnungsgemäß ausgestellte Rezepte können demnach aus folgenden Ländern beliefert werden:
EU-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EWR-Staaten:
EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Rx-Verschreibungen aus anderen Ländern (z. B. Russland, USA) dürfen nicht eingelöst werden. E-Rezepte aus dem Ausland können in Deutschland zwar noch nicht beliefert werden, in der Zukunft soll dies allerdings möglich werden.
Die Handhabung bei Betäubungsmitteln ist strenger. Diese dürfen nur abgegeben werden, sofern ein BtM-Rezept aus Deutschland vorliegt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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