Darf ein Rezept aus Malta beliefert werden?

Wir haben ein Rezept aus Malta erhalten. Dürfen wir dieses beliefern?

Wir haben uns in diesem Zuge auch gefragt, wie in diesem Fall die Hand­habung bei einem Betäubungs­mittel­rezept aus dem Ausland wäre.

Antwort

Arzneimittel­rezepte aus EU- und EWR-Staaten sowie aus der Schweiz dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden. Sie werden wie Privat­rezepte behandelt.

Die Verschreibungen müssen jedoch den Vorgaben nach § 2 Abs. 1 Arznei­mittel­verschreibungs­ver­ordnung (AMVV) ent­sprechen, wie § 2 Abs. 1a AMVV klarstellt:

2 Abs. 1a AMVV

„Den aus Deutsch­land stammenden ärztlichen oder zahn­ärztlichen Ver­schreibungen sind ent­sprechende Ver­schreibungen aus den Mitglied­staaten der Europäischen Union, aus den Vertrags­staaten des Ab­kommens über den Europäischen Wirtschafts­raum und aus der Schweiz gleich­gestellt, sofern diese die Angaben nach Absatz 1 auf­weisen und dadurch ihre Authentizität und ihre Aus­stellung durch eine dazu berechtigte ärztliche oder zahn­ärztliche Person nach­weisen. Die Regelungen des § 3a sowie der Betäubungs­mittel-Ver­schreibungs­ver­ordnung bleiben unbe­rührt.“

Ordnungs­gemäß ausge­stellte Rezepte können demnach aus folgenden Ländern beliefert werden:

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutsch­land, Estland, Finnland, Frank­reich, Griechen­land, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder­lande, Öster­reich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

EWR-Staaten:

EU-Staaten + Island, Liechten­stein, Norwegen, Schweiz

Rx-Verschreibungen aus anderen Ländern (z. B. Russland, USA) dürfen nicht eingelöst werden. E-Rezepte aus dem Ausland können in Deutsch­land zwar noch nicht beliefert werden, in der Zukunft soll dies aller­dings möglich werden.

Die Hand­habung bei Betäubungs­mitteln ist strenger. Diese dürfen nur abgegeben werden, sofern ein BtM-Rezept aus Deutsch­land vorliegt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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