Darf ein Privatrezept über Cialis mit Vermerk „ad rep“ mehrfach beliefert werden?
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In unserer Apotheke wurde heute ein Privatrezept mit dem Vermerk „ad rep“ vorgelegt. Verordnet ist „Cialis 20 mg 12 Tabletten“.
Wie oft dürfen wir dieses Rezept beliefern?
Antwort:
Wiederholungsrezepte sind in Deutschland rechtlich nicht erlaubt. Der Arzt kann auf dem Privatrezept zwar eine größere Menge verordnen, das Rezept darf aber von der Apotheke nur einmal beliefert werden.
Die zugrundeliegenden Regelungen finden sich im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
48 AMG Abs. 2 Nr. 5
„Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates […]
5. zu bestimmen, dass ein Arzneimittel auf eine Verschreibung nicht wiederholt abgegeben werden darf. […]“
4 Abs. 3 AMVV
„Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.“
Der Apotheker würde sich bei wiederholter Belieferung eines Cialis-Rezeptes sogar strafbar machen, da die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne gültige ärztliche Verschreibung verboten ist. Ebenso könnte der Patient Ansprüche an den Apotheker stellen, wenn er aufgrund der Einnahme des Arzneimittels zu Schaden kommt.
Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arzt. Auf die vorliegende Verordnung dürfen Sie nur einmal Cialis 20 mg 12 Tabletten abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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