Darf ein Nicht-BtM auf einem BtM-Rezept verordnet werden?

Folgende Arzneimittel wurden auf einem BtM-Rezept verordnet: Medikinet, Pregabalin und Trazodon.

Ist dies zulässig? Die Ausnahme für Movicol ist uns bekannt, aber gilt diese auch für andere Nicht-BtM?

Antwort

Auf einem BtM-Rezept darf neben einem Betäubungsmittel jedes andere Arzneimittel verordnet werden. Wichtig ist nur, dass mindestens ein BtM verordnet ist. Nicht möglich ist die alleinige Verordnung eines Nicht-BtM auf einem BtM-Rezeptformular.

Dazu ein Ausschnitt aus der BtMVV:

8 Abs. 1 BtMVV

„Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. Die Teile I und II der Verschreibung sind zur Vorlage in einer Apotheke, im Falle des Verschreibens von Diamorphin nach § 5a Absatz 1 zur Vorlage bei einem pharmazeutischen Unternehmer, bestimmt, Teil III verbleibt bei dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt, an den das Betäubungsmittelrezept ausgegeben wurde.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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