Darf ein Nicht-BtM allein auf einem BtM-Rezept stehen?

Wir haben ein BtM-Rezept vor­liegen, auf dem nur das Arznei­mittel Moventig 25 mg verordnet wurde.

Da es sich bei Moventig 25 mg nicht um ein BtM handelt, sind wir verun­sichert, ob wir das Rezept so beliefern dürfen.

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 BtMVV gilt Folgendes:

8 Abs. 1 BtMVV

„[…] Das Betäubungs­mittel­rezept darf für das Verschreiben anderer Arznei­mittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungs­mittels erfolgt. […]“

Es darf also auf einem BtM-Rezept nur dann ein Nicht-BtM verschrieben werden, wenn auch ein BtM auf diesem Rezept verordnet ist.

Der Arzt muss in diesem Fall Moventig auf einem Muster-16-Rezept verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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