Darf ein Nicht-BtM allein auf einem BtM-Rezept stehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein BtM-Rezept vorliegen, auf dem nur das Arzneimittel Moventig 25 mg verordnet wurde.
Da es sich bei Moventig 25 mg nicht um ein BtM handelt, sind wir verunsichert, ob wir das Rezept so beliefern dürfen.
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 BtMVV gilt Folgendes:
8 Abs. 1 BtMVV
„[…] Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. […]“
Es darf also auf einem BtM-Rezept nur dann ein Nicht-BtM verschrieben werden, wenn auch ein BtM auf diesem Rezept verordnet ist.
Der Arzt muss in diesem Fall Moventig auf einem Muster-16-Rezept verordnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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